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   BVerwG, 24.11.1966 - III C 157.64   

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https://dejure.org/1966,894
BVerwG, 24.11.1966 - III C 157.64 (https://dejure.org/1966,894)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1966 - III C 157.64 (https://dejure.org/1966,894)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1966 - III C 157.64 (https://dejure.org/1966,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bekanntsein eines Einheitswerts - Einheitswert für landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen - Nichtamtlicher Charakters und Beweiswert des Güteradressbuches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 157.64
    Für einen dem Kläger etwa zuzubilligenden Vertrauensschutz kann es unter Berücksichtigung von BVerwG III C 219.64 - Urteil vom 7. Juli 1966 - erheblich sein, daß dem Kläger Hauptentschädigung zuerkannt und die Auszahlung eines Betrages von 143 565, 19 DM im Jahre 1962 in Aussicht gestellt worden ist.
  • BVerwG, 21.07.1966 - III C 24.65

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 157.64
    Dabei besteht wegen des nichtamtlichen Charakters des Güteradreßbuches und seiner möglichen, wie auch festgestellten Fehler einerseits keine Vermutung dafür, daß die Eintragungen im Güteradreßbuch immer richtig sind und es ist insbesondere nicht angängig, die im Grüteradreßbuch angegebenen Einheitswerte bis zum Beweise des Gegenteils etwa deshalb als richtig anzuerkennen, weil ein Teil der sonstigen im Güteradreßbuch enthaltenen Angaben mit dem Vorbringen des Geschädigten im Verfahren vor den Ausgleichsbehörden übereinstimmt (Urteil vom 21. Juli 1966 - BVerwG III C 24.65 -).
  • OLG Nürnberg, 18.01.1963 - 4 U 154/62
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1966 - III C 157.64
    Dieser Ansicht des Verwaltungsgerichts ist beizutreten (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Januar 1963 [NJW 1963, 1207]).
  • BVerwG, 07.11.1967 - III B 136.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem

    Bestätigung von BVerwG III C 24.65, Urteil vom 21. Juli 1966, und BVerwG III C 157.64, Urteil vom 24. November 1966.

    Dieses hat in den Urteilen vom 21. Juli 1966 - BVerwG III C 24.65 - und vom 24. November 1966 - BVerwG III C 157.64 - ausgesprochen, daß der zuletzt festgestellte Einheitswert im Einzelfall durch Einträge im Güteradreßbuch nachgewiesen werden kann.

  • BFH, 08.02.1972 - VIII R 14/68

    Zustellung - Geschäftsnummer - Steuernummer des Empfängers - Mangelnde Gewähr -

    Dieser Rechtsauffassung sind der BFH und das BVerwG auch für den Fall gefolgt, daß eine Geschäftsnummer überhaupt nicht angegeben ist (Urteil des BFH I R 9/68 vom 14. November 1968, BFH 94, 202 --, BStBl II 1969, 151, und Urteil des BVerwG III C 157.64 vom 24. November 1966, JR 1967, 112).
  • BFH, 14.11.1968 - I R 9/68

    Unwirksamkeit der Zustellung einer Entscheidung über einen außergerichtlichen

    Schließlich ist auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil III C 157/64 vom 24. November 1966 (Juristische Rundschau 1967 S. 112) der Rechtsauffassung des OLG Nürnberg gefolgt und hat es als einen unheilbaren Mangel bezeichnet, daß entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG auf dem Umschlag des zuzustellenden Briefs die Geschäftsnummer nicht angegeben sei.
  • BVerwG, 14.05.1984 - 8 CB 129.83

    Klage gegen die Einziehung zum Wehrdienst - Feststellung des ständigen Wohnsitzes

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1966 - BVerwG III C 157.64 - (JR 67, 112) ab, in den ausgeführt ist, die mehr als einen Monat nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung beim Verwaltungsgericht eingegangene Klage sei rechtzeitig erhoben, "weil die Zustellung an einem wesentlichen Mangel leide", der darin bestehe, "daß entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG auf dem Briefumschlag die Geschäftsnummer nicht angegeben worden sei." Das Verwaltungsgericht hat vielmehr eine die Identität der Postsendung unter den hier gegebenen Voraussetzungen hinreichend gewährleistende Kennzeichnung in dem auf der Postzustellungsurkunde enthaltenen Vermerk "MV" (für Musterungsverfahren) erblickt (UA S. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 15 A 6216/95
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - III C 157.64 -, DÖV 1967, 688 = JR 1967, 112; OVG NW, Urteil vom 16. Mai 1991 - 12 A 1263/89 -, NJW 1991, 3167 (3168).
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